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Steuerberatung für Online-Händler – Umsatzsteuer, OSS & digitale Buchhaltung für Amazon, eBay, Shopify & Co.

Ihre Spezialisierung

Spezialisiert auf E-Commerce

Verkäufe über Amazon, eBay, Shopify & Co. steuerlich sauber abbilden – von OSS und EU-Umsatzsteuer bis zur automatisierten Buchhaltung. Als zertifizierte Tax Specialist in E-Commerce begleiten wir Online-Händler von der Einrichtung bis zur laufenden Betreuung.

  • OSS / One-Stop-Shop & EU-Umsatzsteuer
  • Amazon Pan-EU, Marktplatzhaftung & Abrechnungen
  • Schnittstellen, GoBD & DATEV-konforme Buchhaltung
Kontakt aufnehmen →

Online-Handel bringt steuerliche und buchhalterische Besonderheiten mit sich, die in klassischen Kanzleien oft zu kurz kommen. Wir haben uns auf die steuerliche Betreuung von Online-Händlern und den E-Commerce-Bereich spezialisiert – von der korrekten umsatzsteuerlichen Beurteilung Ihrer Verkaufsketten über das OSS-Verfahren bis zur vollständig automatisierten Buchhaltung. Ob Sie auf Marktplätzen verkaufen oder über einen eigenen Shop: Wir bauen Ihre Buchhaltung von Anfang an richtig auf.

Onlinehändler weisen eine Vielzahl an steuerlichen und buchhalterischen Besonderheiten auf, die sich deutlich vom klassischen stationären Handel unterscheiden. Wir kennen die Anforderungen aus der Praxis und betreuen Mandanten über alle relevanten Vertriebskanäle hinweg. Zu unseren Kunden gehören Online-Händler auf folgenden Marktplätzen und Shop-Systemen: Amazon, eBay, Zalando, Conrad, Temu, TikTok Shop, Etsy, Shopify, Shopware und WooCommerce. Wir verstehen Ihr Geschäftsmodell, ohne dass Sie uns die Grundlagen des Online-Handels erklären müssen.
Zu Beginn der Zusammenarbeit beurteilen wir Ihre Verkaufsketten und bauen Ihre Buchhaltung von Grund auf richtig auf. Denn jede Lieferart hat eigene umsatzsteuerliche Konsequenzen, die korrekt abgebildet werden müssen. Wir berücksichtigen dabei insbesondere:
  • Verkäufe innerhalb Deutschlands
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Ausfuhren in Drittländer
  • Innergemeinschaftliches Verbringen
  • Fernverkäufe an Privatpersonen
  • Reihengeschäfte
Ein sauberer Aufbau zu Beginn erspart Ihnen spätere Korrekturen und sorgt für eine belastbare Datenbasis.
Für den grenzüberschreitenden Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU gelten besondere Regeln, die wir für Sie prüfen und umsetzen. Konkret übernehmen wir:
  • Prüfung der Versandhandelsregelung nach § 3c UStG i. V. m. § 18j UStG
  • Rechtzeitige Registrierung für das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)
  • Erstellung der quartalsweisen OSS-Meldungen
So stellen wir sicher, dass Sie Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten in den EU-Bestimmungsländern korrekt und fristgerecht erfüllen – zentral über eine einzige Meldung.

Durch unsere Kooperation mit dem Software-Anbieter AccountOne können wir Ihre Buchhaltung vollständig automatisieren. Die Schnittstelle übernimmt die Daten aus Ihren Verkaufskanälen und überführt sie strukturiert in Ihre Buchhaltung.

Der Vorteil für Sie: Weniger manueller Aufwand, geringere Fehlerquote und eine durchgehend aktuelle Buchhaltung – auch bei hohem Transaktionsvolumen über mehrere Marktplätze und Shop-Systeme hinweg.

Aktuelles aus dem Blog

Fachbeiträge zu Steuern, E-Commerce und digitaler Buchhaltung – kompakt und praxisnah.

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